Wie Sie auf Nummer sicher gehen
Lesezeit ca.: 5 MinutenBei der Definition von Werk- und Dienstverträgen kennt der Gesetzgeber keine Grauzonen. Unsachgemäß oder gar nicht rechtmäßig umgesetzte Projekte können unter Umständen gar strafrechtliche Folgen haben. Christoph Sedlmeir, Chief Executive Officer des Managed-Service-Providers prime-ing, kennt die Herausforderungen bei der Umsetzung beider Vertragsarten – und zeigt Lösungswege auf.
29. August 2019Welche Konsequenzen haben Fehler bei der Umsetzung von Werk- und Dienstverträgen?
Christoph Sedlmeir: Fehler in der Definition und Durchführung von Werk- und Dienstverträgen können zu einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung führen, die sowohl für den Auftragnehmer als auch für den Auftraggeber sehr riskant oder gar existenzgefährdend sind. Der Auftragnehmer läuft Gefahr, seine Arbeitnehmerüberlassungslizenz zu verlieren, und auf den Kunden warten unter Umständen strafrechtliche Folgen – und viele neue, ungeplante festangestellte Mitarbeiter.
Was machen viele Unternehmen immer wieder falsch?
Sedlmeir: Mich erstaunt es immer wieder, dass Kunden heute noch auf schlichtweg unzulässige Passagen in vielen Kundenverträgen bestehen und Dienstleister diese Passagen aus einer womöglich falsch verstandenem Serviceattitüde heraus übernehmen. Hier meine ich beispielsweise personenbezogene Absätze, in denen der Kunde auf sein vermeintliches Mitspracherecht bei der Auswahl des Erfüllungsgehilfen pocht. Denn Fakt ist, dass der Vertragsinhalt in einem Dienst- und Werkvertrag niemals eine Person ist, sondern immer und ausschließlich die Leistung oder der Werkerfolg.
Worauf kommt es nun bei der rechtskonformen Umsetzung von Werk- und Dienstverträgen an?
Sedlmeir: Die richtige Leistungsbeschreibung im Dienstvertrag bzw. Erfolgsbeschreibung im Werkvertrag allein reicht nicht. Ebenso entscheidend ist die tatsächliche Steuerung des Projekts, die von Repräsentanten der einzelnen Vertragsparteien aktiv gelebt werden muss. So müssen beispielsweise arbeitsrechtliche und disziplinarische Weisungen von Auftraggebern gegenüber dem Auftragnehmer unterbunden und die organisatorische Abtrennung von Auftragnehmer zum Auftraggeber beachtet werden.
Können Sie das an einem Beispiel kurz erklären?
Sedlmeir: Um einen korrekten Kommunikationsablauf zu beschreiben, werfen wir der Einfachheit halber einen Blick in die Baubranche. Ein Maurer, der bei einer Baufirma (Auftragnehmer) angestellt ist, zieht auf einer Baustelle des Bauherrn (Auftraggeber) eine Wand hoch. Die Wand ist im Rahmen eines Auftrags und des Architektenplans klar spezifiziert. Nun spricht der Bauherr direkt den Maurer der Baufirma an, dass er die Wand gerne zehn Zentimeter versetzt haben möchte. Dies entspricht einer Auftragsänderung, die der Bauherr aber nicht direkt dem Maurer geben darf, denn dadurch hätte der Bauherr dem Mitarbeiter des Auftragnehmers einen Arbeitsauftrag zugewiesen und somit eine Weisung erteilt.
Richtig wäre es, ….
Sedlmeir: … die Änderung bezüglich der Wand an den Repräsentanten des Auftragnehmers (Bauleiter der Baufirma) zu adressieren. Diesem obliegt laut Vertrag die steuernde Rolle. Nur er entscheidet, ob der Auftrag ohne Aufpreis verändert werden kann oder ein Nachtragsangebot dafür gestellt werden muss. Wenn beide Seiten eine Vereinbarung zur neuen Position der Wand geschlossen haben (Change Request – Auftragsänderung) kann der Bauleiter seinem Mitarbeiter den neuen Auftrag erteilen, denn nur er ist gegenüber seinen Mitarbeitern weisungsbefugt.
Auf den ersten Blick klingt das sehr umständlich und bürokratisch.
Sedlmeir: Umständlich ja, aber rechtskonform. Hält man sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben, kann das schwerwiegende juristische Folgen haben. Unter keinen Umständen sollten hier also der Bequemlichkeit halber Fehler gemacht werden.
Wie unterstützen Sie Unternehmen bei der rechtskonformen Abwicklung von Werk- und Dienstverträgen?
Sedlmeir: Angesichts der drastischen Strafen liegt es im ureigenen Interesse von prime-ing, dass wir uns nach intensiver Beratung des Kunden und über die Anbahnung hinaus intensiv um die Umsetzung im Betrieb kümmern, Abläufe sowie Kommunikationswege klar vorgeben und auf deren Einhaltung achten. Zudem schulen und beraten wir unsere Kunden in der rechtkonformen Gestaltung der Prozesse. Wir begleiten die Projekte mit speziell ausgebildeten Beratern und unterstützen dadurch die Einkaufs-, Rechts- und Projektmanagementabteilungen unserer Auftraggeber. Somit behalten wir für unsere Kunden den Überblick und helfen, ein Maximum an Rechtssicherheit zu erlangen.
Was erwarten Sie von Dienstleistern, mit denen Sie zusammenarbeiten?
Sedlmeir: Selbstverständlich, dass sie auf die rechtskonforme Umsetzung ihrer Projekte achten. Im Idealfall müssen wir uns dabei nicht auf das gegebene Wort verlassen, sondern können auf objektive Einschätzungen und Bewertungen zurückgreifen. Die Rechtskonformität bei Akquisition und Abwicklung von Kundenprojekten auf werk- und dienstvertraglicher Basis hat sich FERCHAU beispielsweise von der DEKRA zertifizieren lassen. Dies umfasst auch die Regelungen zur Zusammenarbeit und Kommunikation.
Fakt ist, die gesetzlichen Regelungen im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen sind komplex. Um in diesen „Paragrafen-Dschungel“ eine gewisse Struktur zu bringen, haben wir mit „relaX“ ein eigenes, intuitiv bedienbares Softwaretool als Kollaborationsplattform entwickelt.
Welche Vorteile bietet relaX?
Sedlmeir: relaX steht für „Relation Xcellence“ und dieser Name ist Programm. Als Kollaborationsplattform bringt relaX alle Beteiligten eines Werk- oder Dienstvertrags zusammen: Auftraggeber, Auftragnehmer, die Mitarbeiter des Auftragnehmers und sogar etwaige Sublieferanten wie Freelancer. Das Besondere der Plattform besteht in den vordefinierten Workflows. Sie garantieren, dass nur vertraglich relevante und rechtlich zulässige Interaktionen stattfinden können. Unerlaubte Weisungen von Auftraggebern an Auftragnehmer sind durch die Struktur ausgeschlossen. Weil die gesamte Kollaboration im Rahmen des Tools abgebildet wird, entsteht ganz nebenbei eine lückenlose und jederzeit einsehbare Projektdokumentation.
Herr Sedlmeir, vielen Dank für das Gespräch!
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